Dr. Kost-Stenger arbeitet seit fast fünfunddreißig Jahren anwaltlich. Nach der Promotion im Bereich Strafprozessrecht war er zunächst Dozent beim Hessischen Verwaltungsschulverband und Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei im Wetteraukreis. Von 1992 bis 1997 beschäftigte er sich als Angestellter eines der renommiertesten Strafverteidigerbüros in Frankfurt am Main vor allem mit Wirtschafts- und Umweltstrafrecht; seit 1997 ist er auch auf diesen Gebieten als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Dr. Kost-Stenger arbeitet außerdem seit vielen Jahren mit großem Engagement als Opferanwalt in Zusammenarbeit mit Opferschutzorganisationen wie dem Weissen Ring und der Deutschen Opferhilfe. Weit über das Rhein-Main-Gebiet hinaus ist er als langjähriger Vorsitzender des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung e.V. von 1841 und in verschiedenen Verbänden, Stiftungen und Gremien bekannt geworden. Vor allem in den Medien ist sein Name eng verbunden mit der Diskussion über Hundeverordnungen in der ganzen Bundesrepublik. Dr. Kost-Stenger war über Jahrzehnte Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Hessen, Richter am Schiedsgericht und Ombudsman des Deutschen Tierschutzbundes.
Dr. Kost-Stenger ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger.
Dr. Kost-Stenger steht Ihnen für die folgenden Rechtsgebiete zur Verfügung:
.............................................. Steuernr.: DE 01387163804
Berufshaftpflichtversichert bei der: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main Vers.Nr.: GHV 90/0457/9412509/230
- Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.